sofa die ennomane

November 8, 2010

Kirchensteuer

Ein Schrieb vom Finanzamt flattert ins Haus: Von einer Kirchenmitgliedschaft hingen nicht nur Rechte (welche eigentlich?) sondern auch Pflichten ab, darunter die Kirchensteuer. Im Namen der erhebenden Kirche bittet mich das Finanzamt darzulegen, ob ich getauft und/oder ausgetreten sei. Der Brief hat mich geärgert: Ich empfinde ihn als Belästigung. Ich bin vor fast 19 Jahren ausgetreten und es ist absolut nicht mein Problem, ob die katholische Kirche das intern und dem Finanzamt gegenüber (das mich als nicht kirchensteuerpflichtig führt) auf die Reihe bekommt oder nicht. Ich empfinde es als Zumutung, Zeit und Porto auf eine Antwort verschwenden zu müssen. Interessieren würde mich mal, was passiert, wenn ich nicht antworte. Beweislastumkehr? Muss ich beweisen, dass ich kein Kirchenmitglied bin, oder die dass ich eines bin?

Klebrig wie eine Sekte, dieser Verein. Als sei es nicht ärgerlich genug, dass der Staat der Pfafferei fette Gehälter und Pensionen in den Hintern schiebt – und zwar zusätzlich zur Kirchensteuer aus dem Staatshaushalt. Und als würden diese ganzen Krankenhäuser, Kindergärten und übrigen pädagogischen Indoktrinationsanstalten nicht so schon 100% staatlich bezahlt aber trotzdem von Pinguinen kontrolliert. Ach was reg ich mich auf: Kopie von der Kirchenaustrittserklärung gemacht und in den Umschlag gesteckt. Da steht ein Datum drauf, das ich mir in den Kalender schreibe; und ich freue mich über die Erinnerung: Nächstes Jahre werde ich am 4. Advent meinen 20jähriges Austrittsjubiläum anstelle von Weichnachten feiern…

Kommentare

  1. Kommentar von zerology | 08. Nov. 2010 um 23:17:10

    Ja, irgendwie möchte man sie zurückärgern.

    Kannst Du mal beim Finanzamt nachfragen, ob sie diese Aktion von der Kirche bezahlt bekommen?

    Grüße, z.

  2. Kommentar von Enno | 08. Nov. 2010 um 23:19:01

    @Zerology selbstverständlich bekommt das Finanzamt diese Kosten nicht erstattet. Da in Deutschland keine Trennung zwischen Kirche und Staat besteht, ist das Finanzamt verpflichtet, die Kirchensteuer einzutreiben…

  3. Kommentar von papierschiff | 09. Nov. 2010 um 00:01:47

    immerhin können sie es sich leisten auszutreten. ich arbeite im sozialen bereich und leider ist die kirchliche zugehörigkeit oft eine vorraussetzung. teilweise offiziell, teilweise hinter vorgehaltener hand. leider.

  4. Kommentar von alex | 09. Nov. 2010 um 00:17:31

    Das mit der Beweislastumkehr ist übrigens tatsächlich so, näheres regelt normalerweise ein Landesgesetz zum Kirchenaustritt. Es wird wirklich Zeit, dass die Unterstützung dieses Hokuspokus durch staatliche Ressourcen ein Ende hat.

    Ein schöner Panorama-Beitrag zum Thema: http://daserste.ndr.de/panorama/media/panorama462.html

  5. Nic
    Kommentar von Nic | 09. Nov. 2010 um 08:30:30

    “Muss ich beweisen, dass ich kein Kirchenmitglied bin, oder die dass ich eines bin?”
    Auch wenn es alles umkehrt, was man vom Rechtsstaat denkt: es ist so: Du bist in der Beweislast.
    Schau mal hier: http://hpd.de/node/4161

  6. Trackback von cumIUS | 14. Nov. 2010 um 16:53:27

    Kirchensteuer in glaubensverschiedenen Ehen…

    Gleich sechs Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen die Berechnung der Kirchensteuer in glaubensverschiedenen Ehen. Das Bundesverfassungsgericht hat sie nicht zur Entscheidung angenommen und damit die derzeitige Art der Berechnung gebilligt. In De…

  7. Kommentar von Turtle | 17. Nov. 2010 um 12:54:21

    @Ennomane: Das stimmt nicht. Die Laender (ueber die laeuft die Einziehung der Kirchensteuer) behalten zwischen 2 und 4,5% des Kirchensteueraufkommens ein, durchschnittlich 3%. Ob das kostendeckend ist, weiss ich allerdings nicht.

    Schlimmer finde ich, dass die Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfaehig ist, das sind ca. 3 Mrd. jedes Jahr weniger bei der Einkommenssteuer. Von den ganzen anderen direkten Zahlungen an die Kirche aus dem allgemeinen Steueraufkommen ganz zu schweigen.

  8. Kommentar von Kris Pearson | 24. Dez. 2010 um 01:15:18

    Kirchensteuer in glaubensverschiedenen Ehen… Gleich sechs Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen die Berechnung der Kirchensteuer in glaubensverschiedenen Ehen. Das Bundesverfassungsgericht hat sie nicht zur Entscheidung angenommen und damit die derzeitige Art der Berechnung gebilligt. In De…


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