sofa die ennomane

Mai 28, 2010

Tauss verurteilt: …und alle Fragen offen (Update)

Jörg Tauss ist wegen des Besitzes von Kinderpornographie zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus und sollte von juristisch besser bewanderten Bloggern analysiert werden. Ich würde mich nicht wundern, wenn Tauss in Berufung geht. Jörg Tauss will in Berufung gehen.

Wie schon vorher erwartet, klärt das Urteil eigentlich nichts. Es ging nicht um die Frage, ob er das „Material“ besessen hat – das stand schon vorher fest. Juristisch ging es um die Frage, ob er es als Abgeordneter des Bundestages in Ausübung seines Mandats besitzen durfte. Das hat das Gericht mit diesem Urteil verneint. Eigentlich ging es aber um etwas noch anderes, etwas juristisch kaum greifbares: Zu welchem Zweck er das Zeug besessen hat.

Da gibt es Indizien, die für einen „privaten Konsum“ sprechen wie zum Beispiel Tatsache, dass er nach Ende seiner Recherchen weder mit dem Ergebnis an die Öffentlichkeit ging, noch das Material vernichtete. Es gibt Indizien, die dagegen sprechen, wie die mittlerweile so häufig zitierte „szeneuntypische Menge“ und es gibt Scheinindizien wie die Unterbringung im Schlafzimmer, die nichts zur Sache tut, da ihm in seiner Dienst-WG sowieso nur ein Zimmer zur Verfügung stand.

Es ist egal, ob es bei diesem Urteilsspruch bleibt oder Jörg Tauss in Berufung gehen wird; klären kann man allenfalls, ob er doch durfte, was er tat. Nie klären können wir, ob er es aus unlauteren oder ehrenhaften Beweggründen tat. Jetzt wird nochmal deutlicher, was schon vorher klar war: Der „Fall Tauss“ ist eine Glaubensfrage, die letztlich über das tabubehaftete Thema und persönliche Sympathie oder Antipathie entschieden wird. Freilich: Die Öffentlichkeit wird nicht so stark differenzieren. Sie stellt lediglich die Worte “Tauss”, „Kinderpornographie“ und „verurteilt“ in eine Reihe.

Verliert er seine Mitgliedschaft in der Piratenpartei automatisch? Nach §5(1) der Bundessatzung passiert das bei Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts. Nach §45(1) StGB verliert jemand, der zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, der für ein Verbrechen verurteilt wurde, auf das eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr steht, das passive Wahlrecht für fünf Jahre. Das ist hier der Fall, also müsste seine Parteimitgliedschaft eigentlich automatisch erlöschen, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Das ist hier nicht der Fall, weil es sich nicht um ein Verbrechen sondern um ein Vergehen handelt; also gibt es auch keinen automatischen Parteiauschluss. (Dank an Jan Scheijbal für die nähere Erläuterung.)

Juristisch ist die Sache also (vorerst) geklärt. Politisch wird es keine Alternative zum Parteiausschluss geben, es sei denn, man ändert die Satzung oder Jörg Tauss wird in höherer Instanz doch noch freigesprochen. Menschlich bleibt alles eine Glaubensfrage, und da sollte nach wie vor „in dubio pro reo“ gelten – oder einfach die Anerkenntnis, dass er bereits bestraft wurde.

Allen, die tiefer in das Thema einsteigen möchten, empfehle ich sehr die Prozessbeobachtungen bei bruchsal.org.

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Kommentare

  1. Comment von Torsten | 28. Mai. 2010 um 13:36:21

    Laut ersten Berichten hat das Gericht sehr wohl entschieden, dass auch eine berufliche Recherche in der Art von Herrn Tauss illegal gewesen wäre.

  2. Comment von Enno | 28. Mai. 2010 um 13:38:00

    @Torsten Sag ich doch.

  3. Comment von Birgit | 28. Mai. 2010 um 14:17:35

    Was ich an dem Verfahren den Hammer finde, ist, dass der ominöse Informant, der von Berlin aus Karlsruhe angerufen hat, und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die absolut unangemessen vorgeprescht ist, nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Ich hoffe, Tauss geht in die nächste Instanz, die diese extrem fragwürdigen Aktionen nochmal unter die Lupe nimmt.

  4. Comment von Enno | 28. Mai. 2010 um 14:19:21

    @Birgit Das hat nichts mit nächster Instanz zu tun. Da müsste eigentlich eine Staatsanwaltschaft tätig werden und den Informanten suchen un in einem eigenen Verfahren anklagen. Warum nur glaube ich nicht, dass das so bald passieren wird?

  5. Comment von howto | 28. Mai. 2010 um 14:26:28

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig, wenn Tauss entschließt, in Berufung zu gehen (wovon wir wohl alle ausgehen). Und ist eine Freiheitsstrafe im Sinne von §45(1) StGB denn gleichzusetzen mit einer Bewährungsstrafe?

  6. Comment von Lars | 28. Mai. 2010 um 14:27:51

    Wegen §45 bin ich mir nicht sicher, da kein Jurist.

    Es muß m.W. ein Verbrechen (!= Vergehen) mit einer Mindeststrafe von einem Jahr vorliegen, damit er seine Wählbarkeit verliert.

    Das ist hier, soweit ich weiß, nicht der Fall.

  7. Comment von Torsten | 28. Mai. 2010 um 15:16:37

    Birgit: Welchen Informanten meinst Du? Der Lieferant mit der Handynummer kommt nicht ungeschoren davon AFAIK.

  8. Comment von Enno | 28. Mai. 2010 um 15:25:54

    @Torsten Es geht um den Typen in Polizei oder Staatsanwaltschaft, der die Medien so schnell benachrichtig hat, dass sehr kurz nach der Durchsuchung die ersten Medienberichte auftauchten, obwohl die noch gar nicht wussten, dass sich in dem Koffer nichts belastendes findet, sie das Dienst-Handy noch nicht hatten und sich auch noch keiner die unbeschrifteten DVDs angesehen hat.

  9. Comment von Thomas Maier | 28. Mai. 2010 um 15:54:48

    Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass Jörg Tauss fahrlässig seine Kompetenz als MdB überschritten hat, aber dass das Material _nicht_ für den privaten Gebrauch missbraucht wurde. Das Urteil ist also eindeutig.
    Jörg Tauss geht übrigens seiner eigenen Aussage nach sicher in Revision.

  10. Comment von Enno | 28. Mai. 2010 um 15:56:38

    @Thomas Ich brauche eine schriftliche Urteilbegründung. Woanders hatte ich heute noch gelesen, dass das Gericht Tauss seine Story “nicht glaubt”. Ggf. korrigiere ich diesen Blogpost noch, will aber damit noch ein wenig warten.

  11. Comment von Thomas Maier | 28. Mai. 2010 um 16:42:51

    @ennomane Naja das stimmt schon. Hätten sie ihm geglaubt, gäbe es einen Freispruch.
    Warte aber auf die schriftl. Verkündung.

  12. Comment von Jan Schejbal | 28. Mai. 2010 um 16:43:58

    Ich hab mal ein paar Details zusammengeschrieben:
    http://janschejbal.wordpress.com/2010/05/28/zum-urteil-uber-jorg-tauss/

    Unter anderem wird es wohl KEINEN automatischen Parteiausschluss geben, weil dafür ein Verbrechen nötig wäre, und Tauss kann nicht in Berufung gehen, sondern in Revision.

  13. Comment von no0ne | 28. Mai. 2010 um 19:32:57

    Ich bin gespannt ob Jörg in Revision geht, ich weiß nicht ob sich da was mit gewinnen lässt.
    Aber diese Medieninszenierung ist einfach nur pervers gelaufen, ich konnte es damals schon nicht fassen und jetzt auch noch diese schäbigen Artikel auf spon usw.

  14. Comment von Mario H. | 29. Mai. 2010 um 11:06:56

    Die Frage, die sich imho für die Piraten stellt, ist, ob sie ihren hehren Grundsätzen gehorchen wollen oder doch “die Partei” über alles stellen. (Wahrscheinlich haben sie es nur deshalb nicht bei Stefan König gemacht, weil die Medien sich nicht für ihn interessierten. Und er ist einer der Hauptgründe, warum ich kein Pirat geworden bin.)
    Jörg Tauss ist verurteilt worden, weil er seine Kompetenzen überschritt. Das ist für mich der wichtigste Punkt. Und aus meiner Sicht auch gleichzeitig ein Grund für die Piraten, ihn nicht auszuschließen (bzw. aufzuhören, ihn aufzufordern, zu gehen). Dass Zensursula und das BKA den Bundestag belogen haben, dürfte bekannt sein, dass daraufhin nicht der Abgehordnete, immerhin der einzige da oben, der in seiner Eigenschaft gewählt wurde, sich hier nicht informieren darf, ist imho ein Problem.
    Und, dass Polizei/Staatsanwaltschaft staflos Vorverurteilungen vornehmen dürfen, ein Skandal.

  15. Comment von Mokdo | 21. Aug. 2010 um 18:57:34

    Selbst wenn er zum sammeln von Kipo berechtigt gewesen wäre, hätte er es zeitnah melden müssen. Und zwei Jahre ist nicht mehr zeitnah.

  16. Comment von Mokdo | 21. Aug. 2010 um 19:03:12

    Herr Taus hat Kipo getauscht, also weiter verbreitet.
    Das darf nicht das BKA, kein LKA, keine Polizei, Herr Tauss nicht, und auch sonst niemand.
    Die Verbreitung von Kipo ist grundsätzlich strafbar.


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